Vorläufige Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeit mit BMD Lohn
Stand: 12.05.2020, 08:00 Uhr
Nachdem die WKO eine Handlungsempfehlung veröffentlicht hat, wie die vorläufigen Abrechnungen möglich sind, hat BMD die Umsetzung im Lohnprogramm durchgeführt.
Hier finden Sie die Anleitung wie Sie in Ihrem BMD-Lohnprogramm die vorläufige Lohnabrechnung handhaben:
BMD NTCS: Vorläufige Abrechnung Corona Kurzarbeit gemäß Handlungsempfehlung der WKO
BMD 5.5: Vorläufige Abrechnung Corona Kurzarbeit gemäß Handlungsempfehlung der WKO
(Mit diesen Links gelangen Sie in die Clientsinfo, zu der Sie als BMD-Kunde Zugang haben.)
Für die Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit dem AMS sowie für die spätere endgültige Berechnung der COVID-19-Kurzarbeitsunterstützung gibt es eine weitere aktuelle Programmentwicklung von BMD.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
Version NTCS
Version 5.5
(Mit diesen Links gelangen Sie in die Clientsinfo, zu der Sie als BMD-Kunde Zugang haben.)
Bitte sorgen Sie dafür, dass die aktuellen Webupdates eingespielt sind!
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Programmneuerungen benötigen, stehen Ihnen unsere Lohntrainerinnen gerne zur Verfügung.
Wir sind für Sie erreichbar:
Telefonisch: 02732/73110-0
E-Mail: office@oit.at
Web: www.oit.at
Termine führen wir telefonisch oder per Fernwartung durch.
Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Termin, wir beraten Sie gerne.