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Mit 1. Juli 2026 tritt in Österreich ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz in Kraft. Wir möchten Sie über die wichtigsten Details informieren, damit Ihre BMD-Software ab dem Stichtag reibungslos funktioniert.
Was ändert sich? 4,9 % USt
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Betroffene Grundnahrungsmittel
Der neue ermäßigte Steuersatz gilt ausschließlich für die Lieferung bestimmter Grundnahrungsmittel: Milch, Butter, Joghurt, Eier, frisches Obst und Gemüse, Mehl, Reis, Nudeln und Brot.
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Nicht betroffen
Lebensmittel im Restaurant, Catering, Getränke (inkl. Kaffee/Tee) sowie Fleisch- und Wurstwaren.
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Detaillierte Informationen zur genauen Produktabgrenzung finden Sie in der Fachinformation des Bundesministeriums für Finanzen sowie in der Übersicht der WKO.
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Bitte versichern Sie sich, dass Sie Ihr System auf den aktuellsten Stand upgedatet haben (Webupdate einspielen!)
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Anpassungen in der Finanzbuchhaltung
In der Finanzbuchhaltung sind je nach verwendetem Kontenrahmen einige Einstellungen vorzunehmen, damit der neue Steuersatz ab 1. Juli 2026 korrekt verarbeitet wird.
Verwenden Sie den BMD Standardkontenrahmen, werden die erforderlichen Konten und Prozentsätze automatisch mit dem aktuellen Patch angelegt. Sie können diese bequem übernehmen – ein manueller Eingriff ist in diesem Fall nicht notwendig.
Wenn Sie hingegen einen individuellen Kontenrahmen verwenden, sind folgende Schritte manuell durchzuführen:
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Prozentsätze anlegen
Übernehmen Sie die Prozentsätze aus dem Standardkontenrahmen 100. Der neue Satz von 4,9 % ist dort bereits hinterlegt und kann direkt übernommen werden.
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Steuerkontentabelle ergänzen
Legen Sie für die jeweiligen Steuerfälle – z. B. Steuercode 2 mit Prozentsatz 4,9 % – die entsprechenden Steuerkonten sowie Skontokonten an.
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Erlös- und Aufwandskonten anlegen
Sofern Sie getrennte Konten für den neuen Steuersatz wünschen, legen Sie diese an und hinterlegen Sie dort den zugehörigen Steuercode sowie den Prozentsatz von 4,9 %.
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Anpassungen in der Warenwirtschaft
Damit die Steuersätze in Ausgangsrechnungen, Kasse und Bestellwesen ab dem Stichtag korrekt ausgewiesen werden, sind folgende Schritte erforderlich:
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Kontentabellen prüfen & anpassen
Für betroffene Artikel ggf. neue Kontentabelle anlegen (kopieren). Im Reiter „Verkauf" einen neuen Eintrag mit Ab-Datum 01.07.2026 und dem neuen 4,9 %-Erlöskonto (aus der FIBU) hinterlegen. Im Reiter „Einkauf" ebenso einen neuen Eintrag mit Steuer % = 4,9 % anlegen.
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Kontentabelle den Artikeln / Warengruppen zuordnen
Neu angelegte Tabellen im Artikelstamm oder bei den Warengruppen im Feld „Kontentabelle" hinterlegen.
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Bruttoverkaufspreise manuell korrigieren
Bruttopreise werden nicht automatisch angepasst – diese müssen im Artikelstamm bzw. in den Preistabellen manuell aktualisiert werden. Nettopreise hingegen passen sich automatisch an.
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Auftragsbearbeitung: Parameter „Steuerdaten neu ermitteln" aktivieren
Empfohlen: Wert „2 – Ja, nach Leistungsdatum" setzen, damit bereits vorhandene Aufträge mit dem richtigen Satz abgerechnet werden.
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Bestellungen: Konten neu ermitteln
Offene Bestellungen über Fenstermenü → Funktionen → „Neu ermitteln" aktualisieren. Für die ER-Kontrolle den Parameter „Neue Kontofindung" aktivieren.
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Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Anpassungen in Ihrem Programm:
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