Lohnverrechnung BUAK - Neuerung für Spenglerbetriebe

Spenglerarbeiten


Neuigkeiten für die Lohnverrechnung:
Auch Spengler müssen nun in die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) einzahlen!

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurden die Neuerungen gültig. Neben den Arbeitskräfteüberlassern werden nun auch Spenglerbetriebe (mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe)  in die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) einbezogen. Die betroffenen Betriebe sollten bereits von der BUAK informiert worden sein.

Die Einbeziehungen erfolgen mit Wirkung ab 1. November – rückwirkend per 1.1.2024 bzw. für den Sachbereich der Abfertigungsregelung erfolgt die Einbeziehung in das System der Urlaubs- und Abfertigungskasse mit 1. Jänner 2026.

Für den Sachbereich des Überbrückungsgeldes erfolgt die Einbeziehung mit 1. Jänner 2025.

Die häufigsten Fragen dazu werden in folgendem Dokument beantwortet:
FAQ´s

Um die Lohnverrechnung, die Urlaubsverwaltung und die Meldungsverwaltung zu vereinfachen, bietet BMD das Zusatzmodul „BUAK“ an.  Über die BUAK-Datendrehscheibe lassen sich die Meldungen für die BUAK (monatliche Meldungen, Urlaubsmeldungen, Schlechtwetterverwaltung usw.) einfach erstellen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung und Schulung des BUAK-Moduls.

JETZT ANFRAGEN