Neuer USt-Satz von 4,9% ab 1. Juli 2026
Mit 1. Juli 2026 tritt in Österreich ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz in Kraft. Wir möchten euch über die wichtigsten Änderungen informieren, damit eure BMD-Software ab dem Stichtag reibungslos funktioniert.
Was ändert sich?
Neuer Umsatzsteuersatz: 4,9 %
Betroffene Grundnahrungsmittel
Der neue ermäßigte Steuersatz gilt ausschließlich für die Lieferung bestimmter Grundnahrungsmittel:
- Milch
- Butter
- Joghurt
- Eier
- Frisches Obst und Gemüse
- Mehl
- Reis
- Nudeln
- Brot
Nicht betroffen
Der neue Steuersatz gilt nicht für:
- Lebensmittel im Restaurant
- Catering
- Getränke (inkl. Kaffee und Tee)
- Fleisch- und Wurstwaren
Detaillierte Informationen zur genauen Produktabgrenzung findet ihr in der Fachinformation des Bundesministeriums für Finanzen sowie in der Übersicht der WKO.
Bitte versichert euch, dass euer System auf dem aktuellsten Stand ist und spielt vor dem 1. Juli 2026 das aktuelle Webupdate ein.
Welche Anpassungen sind im Programm erforderlich?
Anpassungen in der Finanzbuchhaltung
In der Finanzbuchhaltung sind – abhängig vom verwendeten Kontenrahmen – einige Einstellungen vorzunehmen, damit der neue Steuersatz ab 1. Juli 2026 korrekt verarbeitet wird.
Verwendet ihr den BMD-Standardkontenrahmen, werden die erforderlichen Konten und Prozentsätze automatisch mit dem aktuellen Patch angelegt. Diese können einfach übernommen werden – ein manueller Eingriff ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Verwendet ihr einen individuellen Kontenrahmen, sind folgende Schritte notwendig:
- Prozentsätze anlegen
Übernehmt die Prozentsätze aus dem Standardkontenrahmen 100. Der neue Steuersatz von 4,9 % ist dort bereits hinterlegt. - Steuerkontentabelle ergänzen
Legt für die jeweiligen Steuerfälle (z. B. Steuercode 2 mit 4,9 %) die entsprechenden Steuer- und Skontokonten an. - Erlös- und Aufwandskonten anlegen
Falls getrennte Konten für den neuen Steuersatz verwendet werden sollen, legt diese an und hinterlegt den entsprechenden Steuercode sowie den Steuersatz von 4,9 %.
Anpassungen in der Warenwirtschaft
Damit Ausgangsrechnungen, Kasse und Bestellwesen ab dem 1. Juli 2026 den korrekten Steuersatz verwenden, sind folgende Schritte erforderlich:
- Kontentabellen prüfen und anpassen
Für betroffene Artikel gegebenenfalls eine neue Kontentabelle anlegen (Kopie der bestehenden). Im Reiter Verkauf einen neuen Eintrag mit dem Ab-Datum 01.07.2026 und dem neuen 4,9 %-Erlöskonto hinterlegen. Im Reiter Einkauf ebenfalls einen neuen Eintrag mit 4,9 % anlegen. - Kontentabellen den Artikeln bzw. Warengruppen zuordnen
Die neu angelegten Kontentabellen im Artikelstamm oder in den Warengruppen im Feld Kontentabelle hinterlegen. - Bruttoverkaufspreise manuell anpassen
Bruttopreise werden nicht automatisch aktualisiert und müssen im Artikelstamm bzw. in den Preistabellen angepasst werden. Nettopreise werden automatisch neu berechnet. - Auftragsbearbeitung: Parameter „Steuerdaten neu ermitteln“ aktivieren
Empfehlung: Wert 2 – Ja, nach Leistungsdatum einstellen, damit bestehende Aufträge mit dem richtigen Steuersatz abgerechnet werden. - Bestellungen: Konten neu ermitteln
Offene Bestellungen über Fenstermenü → Funktionen → Neu ermitteln aktualisieren. Für die ER-Kontrolle zusätzlich den Parameter Neue Kontofindung aktivieren.
Unterstützung
Gerne unterstützen wir euch bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen in eurem BMD-System.